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Ordnung für die Schulen auf dem Lande, in dem Herzogthum Braunschweig

Ordnung für die Schulen auf dem Lande, in dem Herzogthum Braunschweig

Ordnung für die Schulen auf dem Lande, in dem Herzogthum Braunschweig Wolfenbüttel, und Fürstenthum Blankenburg. Braunschweig, den 22ten September. 1753. Mit 4 gefalteten Tabellen im Anhang sowie 7 weiteren Beilagen: – – – – 1.: Zur Erläuterung einiger Puncte der Land-Schul-Ordnung. 19. Nov. 1754, 4 S., unterzeichnet von A. A. v. Cramm. – – – – 2. Zweyter Anhang zur Erläuterung des 30ten §. der Landschulordnung betreffend. 10. Dec. 1754, (2) S., unterzeichnet von A. A. v. Cramm (doppelt beigebunden!). – – – – 3.-6.: 4 Beilagen von Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, die Landschulordnung betreffend. Die vierte dieser Beilagen enthält die „Instruction für diejenigen, so sich zu Schuldiensten auf dem platten Lande melden.“ (3 S.). – – – – 7.: Vorschlag, Wie die Schulordnung für die Schulen auf dem Lande zuverlässiger und vollkommener in Ausbildung zu bringen, und darinn beständig zu erhalten seyn mögte. (12 S.). Braunschweig, 1753. 72 S., [4] gef. Bl. (Tabellen) u. 7 weitere gefaltete Beilagen, älterer Halbleineneinband, einband berieben, Ecken u. Kanten berieben u. bestoßen, kl. priv. Stempel auf vorderem Vorsatz, drei alte handschriftliche Namenseinträge auf dem Titelblatt (Künne, Pechan, 1 x unleserlich), insges. für das Alter wirklich wohlerhaltenes Exemplar dieser in dieser Fomr sicher EINMALIGEN Ausgabe!

– Alte und äusserst seltene und wichtige Quelle zur Schulgeschichte des Landes Braunschweig. Die hier vorliegende Landschulordnung, unterzeichnet von dem damals neben Friedrich Wilhelm Jerusalem wohl bedeutendsten Schulreformer dieser Region August Adolf von Cramm, folgte programmatisch ganz den Intentionen Karls I., Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, der wie andere aufgeklärte absolute Herrscher seiner Zeit das Bildungswesen im Interesse des Staates förderte (z. B. Gründung des Collegium Carolin 1745). Um das Volksschulwesen zu verbessern wurde 1753 mit der „Ordnung für die Schulen auf dem Lande“ eine grundlegende Reform der Landschulen in Angriff genommen. Die neue Landschulordnung wurde seinerzeit von fast allen Schichten fast einhellig abgelehnt (Moderhack, BS Landesgeschichte im Überblick 267)! – Besonderen dokumentarischen Wert erhält diese Ausgabe durch die Beilagen, die neben Musterlehrplänen etc. vor allem diverse Verordnungen enthalten, in denen sich das behördliche Bemühen widerspiegelt gegen jene allgemeine Ablehnung die Schulreform dennoch durchzusetzen.

EUR 179,90


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